Quandt-Verein Dittersbach


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Satzung

Der Verein

Diese Satzung des Quandt-Vereins als einegetragener Verein ist seit dem Auflösungsbeschluss nicht mehr gültig. Jedoch fühlen sich die Verantwortlichen weiterhin den Prinzipien des Vereins verbunden.



Satzung des Quandt-Vereins Dittersbach zur Förderung der Künste e.V.



Präambel

Das Leitbild für die Aufgaben des Vereins ist das universale kunst- und kulturgeschichtliche Wirken des Johann Gottlob von Quandt. Es ist das Anliegen des Vereins, in seinem Sinne die Künste zu bewahren, zu pflegen und zu frdern. Es ist das Ziel des Vereins, die Verbindung zwischen künstlerischer Tradition und Gegenwart sichtbar zu machen.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen Quandt-Verein Dittersbach zur Förderung der Künste e. V.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Dürrröhrsdorf-Dittersbach.
(3) Als Vereinswappen führt der Verein das Quandtsche Familienwappen.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Vereinszweck besteht in der Förderung und Vermittlung
xxa) der bildenden Künste (Malerei, Grafik, Plastik)
xxb) der Musik, dem Wirken von Komponisten und Musikern
xxc) der Literatur und Dichtung
xxd) der Kultur- und Kunstgeschichte, besonders der Region von Dittersbach, und der Spuren von Johann Gottlob von Quandt
xxe) der angewandten Kunst der Region
(2) Der Verein wird verwirklicht durch
xxa) Ausstellungen
xxb) Konzerte
xxc) Lesungen und Vortragskunst
xxd) Vortragsreihen (Malerei, Kultur- und Kunstgeschichte)
xxe) Anlegen eines Archivs, einer Bibliothek und einer Kunstsammlung sowie Erstellen von Publikationen im Sinne der Satzung
xxf) Wiedererschaffung, Restaurierung und Instandhaltung von Denkmalen
xxg) Instandsetzung und Pflege von Wanderwegen mit dazugehörigen Anlagen
xxh) Veranstaltungen mit Jugendlichen






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